Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit - Türkische Justiz: Wann fit für die EU? [Druckversion]
Türkische Justiz: Wann fit für die EU?
Internationale Konferenz in Ankara in Zusammenarbeit mit der Anwaltskammer zum Thema "Justizreform im EU Beitrittssprozess".
Vertreter der RA Kammern Ankara, Bukarest und Sofia
Anlässlich des Rechtsanwaltstags wurde in Zusammenarbeit mit der Anwaltskammer in Ankara im Rahmen einer internationalen Konferenz das Thema „Justizreform im EU Beitrittsprozess“ behandelt. Zwar befindet sich die Türkei noch am Beginn der Beitrittsverhandlungen zur EU, doch ist allen Fachleuten bewusst, dass umfassende Reformen nötig sein werden, ehe das Justizwesen dieses Landes fit genug ist, um den Anforderungen der EU Standards zu entsprechen.
Diese gemeinschaftliche Veranstaltung der FNSt Büros in Istanbul, Bukarest und Sofia in Zusammenarbeit mit den dortigen Rechtsanwaltskammern – gefördert durch Mittel der EU Kommission – bildete den Auftakt einer dreiteiligen Konferenzserie, in der die Bemühungen der Beitrittsländer Bulgarien, Rumänien und Türkei ihre Rechtssysteme zu modernisieren, unter die Lupe genommen werden.
Angesichts der avisierten Mitgliedschaft zum 1. Januar 2007 bleiben Rumänien und Bulgarien nur noch wenige Monate um die schlechten Noten zu verbessern, die der für den Erweiterungsprozess zuständige finnische EU Kommissar Olli Rehn, den bisher erreichen Reformen gab. Seine harsche Kritik an diesen Ländern, der Korruption Herr zu werden und die Wettbewerbsregeln sowie das Investitionsklima zu verbessern, sich um mehr Transparenz zu bemühen und den Menschenhandel zu unterbinden, waren eine deutliche Warnung, das die Gefahr einer Verschiebung des EU Beitritts drohen könnten. Vor diesem Hintergrund diskutierten die hochrangigen Vertreter der Rechtsanwaltskammern ihre Sicht zum Stand der Reformen. Welche Fortschritte gibt es bereits? Wo liegen die weiteren Probleme? Dabei wurde auch deutlich, dass die Justizreformprozesse der beteiligten Länder bisher ohne ausreichende Beteiligungen der Rechtsanwaltskammern durchgeführt wurden.
Für die anstehenden Reformprozesse in der Türkei konnten die türkischen Anwälte vielfältige Erfahrungen, Eindrücke und Ratschläge ihrer Kollegen aus den Nachbarländern des Balkans notieren. Welche umfangreichen Reformen noch nötig sind und welche Schwachstellen das türkische Justizwesen noch aufweist, hat in der Eröffnungsrede Botschafter Hansjörg Kretschmer, der Leiter der Delegation der EU Kommission in der Türkei mit eindringlichen Worten klar gemacht. Dabei wurde deutlich, dass die türkische Justiz noch weit entfernt ist, EU Standards zu erreichen. In vielen Justizbereichen sind Defizite zu verzeichnen, was sich nicht nur in zweifelhaften Prozessen gegen kritische Literaten und Akademiker ausdrückt.
Die umfangreichen Bemühungen und Reformen, die in den neuen EU Mitgliedsstaaten Polen und Ungarn stattgefunden haben, wurden bei den Workshops dieser Konferenz von Vertretern aus Warschau und Budapest vorgetragen und zur Diskussion gestellt. Die Konsequenzen der nationalen Rechtsangleichungen an den Acquis Communautaire, dem gemeinsamen europäischen Rechtsbestand, wurden auch von zwei deutschen Experten aufgezeigt. Sie gaben einen Überblick über die nötigen Reformschritte. Die eigentliche Diskussion fand in Form von 5 Workshops statt zu den Themen: - die Rolle der Richter und Staatsanwälte in der EU; - die Anwälte und Anwaltskammern im Beitrittsprozess; - der Acquis Communautaire im nationalen Justizsystem; - die Anwendung und Interpretation internationaler Verträge sowie - Maßnahmen zur Stärkung des Rechtssystems.
Die Workshops, in der jeweils Rechtsanwälte der Beitrittsländer (Türkei, Bulgarien, Rumänien) mit Berufskollegen aus den EU Ländern (Polen, Ungarn, Deutschland) diskutierten, erbrachten eine Vielfalt von Analyseergebnissen und Empfehlungen. Vor allem verdeutlichten sie aber auch, dass die Berufsverbände des Justizpersonals sehr bedeutend sind, für effiziente und effektive Schritte in der anstehenden Reform der nationalen Rechtssysteme. Hier ist noch erheblicher Bewusstseinswandel nötig.
Die Vertreter der Anwaltskammern dankten der Friedrich Naumann Stiftung für diese Initiative, die ihnen Gelegenheit bot, besser zu verstehen, wie sie sich am Fitnessprogramm des Justizwesens für den EU-Beitritt beteiligen können.