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| Alle Andersgläubigen müssen sich in Religionsvereinigungen zusammenschließen, um ihre Gottesverehrung ausüben zu können. |
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| Basilique Notre-Dame d'Afrique in Algier |
Wenn diese Erklärung durch eine offiziell beauftragte Person beim Wali abgegeben worden ist, erhält sie eine Empfangsbestätigung, die auf Nachfrage jederzeit den Behörden vorgezeigt werden muss. Darauf müssen die Namen – samt Passnummer sowie Ausstellungsort - und Adressen der Organisatoren aufgeführt werden, die geschätzte Anzahl der Teilnehmer, der Ort, das Datum und die Uhrzeit sowie die Dauer der Veranstaltung. Eine eigens eingerichtete Kommission unter Vorsitz des Religionsministers soll die Befolgung der Anweisungen sicherstellen. Ihr gehören Vertreter des Verteidigungs-, Innen- und Außenministeriums, der nationalen Sicherheit, der Gendarmerie sowie der nationalen Menschenrechtsorganisation an.
Obgleich der Gesetzgeber keine der Religionen speziell erwähnt, wird davon ausgegangen, dass sich diese Maßnahmen im Wesentlichen auf den Bekehrungseifer der Evangelisten beziehen. In der Tat scheinen die Aktionen der Evangelisten in der Kabylei (östlich von Algier) den algerischen Behörden seit Jahren Probleme zu bereiten. Missionare predigen in Schulen und anderen stillgelegten Gebäuden und halten dort Messfeiern ab. Angeblich greift dieses Phänomen bereits auf den Süden des Landes über – und das will sich der Gesetzgeber wohl nicht mehr bieten lassen.
Da das Dekret auf keine Religion Bezug nimmt, werden dessen Forderungen natürlich auch die Riten der großen christlichen Gemeinschaften betreffen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die nicht sehr effektive algerische Verwaltung diese Forderungen überhaupt durch- bzw. umsetzen kann. Der zu diesem Themenkomplex befragte katholische Geistliche in Algier bleibt vorerst gelassen: das Dekret sei in größeren Städten nicht umzusetzen. Für ihn sei Bouteflika mit diesem Dekret den islamistisch geprägten Gruppen entgegengekommen.
Dr. Elisabeth Schlossstein, Algier
Veranstaltungstipp:
Religion und Menschenrechte
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