Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit - Verfassung im Irak: 4. Konferenz in Amman [Druckversion]




Verfassung im Irak: 4. Konferenz in Amman


Irakische Parlamentsabgeordnete und Juristen diskutierten über den irakischen Verfassungsentwurf, über den am 15. Oktober die Bevölkerung in einem Referendum abstimmt.

Verfassungsberatung Irak


Im Rahmen des vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts zur "Verfassungsberatung Irak" hat das Projektbüro Amman seine vierte Konferenz in Jordanien durchgeführt. 17 irakische Politiker, Parlamentsabgeordnete und Juristen diskutierten drei Tage den kontroversen irakischen Verfassungsentwurf, über den am 15. Oktober die Bevölkerung in einem Referendum abstimmen wird.

Annemie De Winter, Bueroleiterin Amman;
Asanga Welikala, UN Bagdad;
Joost Hiltermann, International Crisis Group

Die Entstehungsgeschichte des vorliegenden Entwurfs war von zahlreichen Schwierigkeiten geprägt. Nach der Formierung des Verfassungskomitees Mitte Mai verging zunächst viel Zeit mit der Diskussion um den Einschluss der sunnitischen Araber, die aufgrund ihres Wahlboykotts im Januar nicht angemessen in dem von Parlamentsmitgliedern gebildeten Ausschuss repräsentiert waren.

Vor allem stand das Gremium aber unter erheblichem amerikanischen und auch selbst gemachtem Zeitdruck, den in der Übergangsverfassung festgeschriebenen 15. August als Stichtag für die Fertigstellung zu erreichen.

Mit zumindest aus verfassungsrechtlicher Sicht fragwürdigen Verlängerungen wurde dem irakischen Parlament dann Anfang September ein Entwurf vorgelegt. Dieser entspricht vor allem den Forderungen der kurdischen und schiitischen Mehrheit im Gremium, ohne dass diese einen kohärenten Block darstellen würden. Die sunnitischen Mitglieder des Komitees weigerten sich bis zuletzt, insbesondere den weitreichenden föderalen Bestimmungen zuzustimmen. Sie kündigten an, die sunnitische Bevölkerung zur Ablehnung der Verfassung aufzurufen.

Irakische Politiker und Juristen
in der Diskussion

Der fehlende Grundkonsens über die Verfassung, die durch den Entwurf gegebene Möglichkeit der Bildung von schiitischen und kurdischen "Megaregionen" – und die damit einhergehende Vernachlässigung der ölarmen arabisch-sunnitischen Regionen – sowie vage verfassungsrechtliche Bestimmungen, die vor allem die Gefahr einer religiösen Interpretation durch die schiitische Mehrheit in sich tragen, sind wesentliche Schwachpunkte dieses Entwurfs, der wohl aber aller Voraussicht nach eine Mehrheit im Referendum erhalten dürfte.

So lag der Schwerpunkt des Seminars auch auf der nüchternen Analyse des Entwurfs, der wohl in der ein oder anderen Form zur Grundlage eines irakischen Staatswesens werden dürfte.

Irakische Teilnehmer
im Plenum

Ganz in der Kontinuität der bisherigen Veranstaltungen haben auch diesmal der deutsche Verfassungsrechtler und Komparatist Prof. Joerg Fedtke sowie sein spanischer Kollege Prof. Carlos Closa Montero als Vertreter der Venedig-Kommission an der Veranstaltung teilgenommen. Im Dialog mit den Teilnehmern analysierten sie vor allem die allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Grundrechte und Bestimmungen zum Föderalismus im Verfassungsentwurf. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Rolle des Gerichtswesens und dessen Funktion als Motor der Interpretation der Verfassung und Implementierung sowie Weiterentwicklung des verfassungsrechtlichen Alltags.

Die aktuelle Situation und die noch ungewissen Wendungen und inhaltlichen Entwicklungen des Verfassungsentwurfs zeigen überdeutlich, dass in diesem Bereich noch viel Beratung von Nutzen sein könnte und auch von den Teilnehmern als Wunsch an die FNSt herangetragen wurde.

Philipp Hansen, Projektkoordinator Irak




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